Ambulante Dienste

Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH bietet im Rahmen der Ambulanten Dienste ein breites Spektrum an ambulanten Hilfen an. Neben den »klassischen« Hilfen, wie SPFH, EB, BU usw., können über eine Art »Baukastensystem« unterschiedliche Fachkräfte mit unterschiedlichen Schwerpunkten für die Familien tätig werden. So können neben pädagogischen Fachkräften auch Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen oder Haushalts- und Alltagshelfer*innen eingesetzt werden.

Die angebotenen Hilfeformen unterscheiden sich teilweise in den Ambulanten Diensten. Welcher Ambulante Dienst die benötigte Hilfeform anbietet, können sie aus der Angebotstabelle entnehmen.

Auf einen Blick

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Ambulante
Hilfeformen
KiKra Haushalts-training Marte Meo Clearing FAM / FSP Familien­therapie G@ Up Neuss ABW Gruppen­angebote UMF-Clearing IBW IBW
Mu-Va-Ki
Aachen x x x x x x x x x x x
Erkelenz x x x x x
Geldern x x x
Grevenbroich x x x x x x
Heinsberg x x x x
Herzogenrath x x x x x x x x x x x
Hilden x x x x x x x
Kaarst x x x x x
Kamp-Lintfort x x x x x x x x
Krefeld x x x x x
Linnich x x x
Meerbusch x x x x x
Moers x x x x x x x
Mönchengladbach x x x x x x x x x x x x
Nettetal x x x x x
Neuss x x x x x x x x
Viersen x x x x x x
Ambulante
Hilfeformen
KiKra Haushalts-training Marte Meo Clearing FAM / FSP Familien­therapie G@ Up Neuss ABW Gruppen­angebote UMF-Clearing IBW IBW
Mu-Va-Ki
  • Ambulante Hilfeformen / BU

Unter den Ambulanten Hilfeformen verstehen wir Hilfsangebote, die allgemein unter den Begriffen »Sozialpädagogische Familienhilfe« und »Flexible Erziehungshilfe« im Rahmen der Jugendhilfe angeboten werden.

Die Ambulanten Hilfeformen stellt als Jugendhilfeangebot im Rahmen des SGB VIII Hilfen für Kinder, Familien, Jugendliche und junge Erwachsene zur Verfügung.

Die Hilfe orientiert sich an der Lebenssituation, der Lebensphase und den individuellen Bedürfnissen der Menschen. Die verschiedenen Aufgabenfelder der Ambulanten Hilfeformen ergeben sich aus dem Lebensalter, der familiären, der schulisch-beruflichen Situation, den anstehenden Entwicklungsschritten und den aufzuarbeitenden Problemen. Die multiprofessionellen Fachkräfte, wie Pädagog*innen, Kinderkrankenschwestern, Familienhelfer*innen, etc. der Ambulanten Dienste arbeiten schwerpunktmäßig aufsuchend und teilen dabei zeitweise den Alltag und die soziale Realität der Menschen, mit denen sie arbeiten. Die Intensität der Hilfe orientiert sich am Bedarf des Klienten.

Zu den angebotenen Hilfeformen gehören u.a. die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und die Erziehungsbeistandschaft (EB), aber auch Begleitete Umgänge (BU) und Ambulant Betreutes Wohnen (ABW).

  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen

Immer wieder gibt es Familien, bei denen ein Schwerpunkt der Hilfemaßnahme in der Unterstützung und Anleitung von Eltern bei der Pflege und Versorgung von Säuglingen, Kleinkindern oder (chronisch) kranken Kindern und Jugendlichen liegt.

Unsere gut ausgebildeten medizinischen Fachkräfte arbeiten überwiegend aufsuchend und in der Regel im Tandem mit einer pädagogischen Fachkraft.

Zu den Aufgaben können gehören:

  • Förderung der Mutter-Kind-Bindung, z.B. durch Vermittlung von altersangemessenem, liebevollem Körperkontakt, Babymassagetechniken, Entspannungstechniken für Mutter und Kind
  • Alles rund um die Pflege: Wissensvermittlung der Grundkenntnisse zur Hygiene und Training von Umsetzung und Einhaltung bis hin zur Schaffung eines gelingenden Kontrollsystems
  • Wie sieht eine gute Versorgung aus? Wissensvermittlung / Training zur altersgemäßen Ernährung des Säuglings / Kleinkindes, wenn notwendig Erstellung eines Ernährungsprotokolls etc.

Eine Kinderkrankenschwester kann zudem mit eingesetzt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird, oder berechtigte Zweifel an der Versorgung eines Säuglings / Kleinkind durch die Mutter / den Vater bestehen, sowie zur Entlastung überforderter Eltern/teile.

Die Kinderkrankenschwestern sind außerdem durch ihre Fachausbildung prädestiniert, die Anleitung der Eltern / Familien mit kranken oder behinderten Kindern um dringend notwendige medizinische Kenntnisse zu ergänzen.

Die Kinderkrankenschwestern arbeiten im Team und unterliegen der Verantwortung der pädagogischen Fachkraft und sind in die Strukturen der Ambulanten Dienste entsprechend eingebunden. Sie arbeiten unter regelmäßiger fachlicher Begleitung und werden regelmäßig fortgebildet

Der Umfang des Einsatzes der Kinderkrankenschwestern wird im Hilfeplanverfahren festgelegt.

Die Abrechnung der Kinderkrankenschwester erfolgt über Fachleistungsstunden.

  • Haushalts- und Alltagshelfer*innen

Der/die Haushalts- und Alltagshelfer*in arbeitet grundsätzlich in Ergänzung zur fallführenden pädagogischen Fachkraft.

Er/sie wird schwerpunktmäßig tätig, wenn es in der Arbeit mit Familiensystemen zur Erreichung längerfristiger pädagogischer Ziele, in Ergänzung zur pädagogischen Fachkraft, um eine Hilfestellung im Rahmen der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung mit Kindern geht.

Die Tätigkeit des/der Haushalts- und Alltagshelfer*in kann zunächst eine ersetzende und begleitende Hilfestellung an die Erziehungsberechtigten sein, um z.B. eine Haushaltsstruktur wiederherzustellen, wenn diese verloren gegangen ist. Dazu können ggf. auch eine Grundsäuberung von Müll und Unrat und ein Wiederherstellen einer angemessenen Wohnmöglichkeit gehören.

Wenn eine angemessene häusliche Grundstruktur besteht, ist es die Aufgabe des/der Haushalts- und Alltagshelfer*in, das Erreichte mit den Erziehungsberechtigten / mit der Familie zu sichern und zu stabilisieren und die Familie zu befähigen, wieder eigenständig in die Verantwortung zu gelangen. Der/die Haushalts- und Alltagshelfer*in führt mit den Familien insofern ein Haushaltstraining (HAT) durch.

Der/die Haushalts- und Alltagshelfer*in zeichnet sich durch gute hauswirtschaftliche, praktische Fähigkeiten aus. Er/sie hat den Familien gegenüber eine grundsätzlich wertschätzende Haltung.

Der Umfang des Einsatzes eines/einer Haushalts- und Alltagshelfer*in wird im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt.

Die Abrechnung des/der Haushalts- und Alltagshelfer*in erfolgt über Fachleistungsstunden.

  • Marte Meo

Marte Meo ist eine Methode der Entwicklungsunterstützung und -beratung, welche ab den 1970er Jahren durch die Niederländerin Maria Aarts entwickelt wurde.

Alltagssituationen werden mit der Videokamera aufgenommen. Auf der Basis einer Interaktionsanalyse werden den Eltern anhand kurzer Filmsequenezen konkrete Information darüber gegeben, wie Eltern / Erziehende das Kind in seiner sozialemotionalen Entwicklung unterstützen können. Hierbei steht im Zentrum des Hilfeprozesses die von den Eltern / Erziehenden formulierte Hilfefrage.

Marte Meo basiert auf der Grundannahme, dass Eltern selbst die Spezialisten in Bezug auf die Entwicklung ihres Kindes sind. Durch die Marte Meo Beratung erhalten sie Unterstützung darin, eigene Kraft und Vertrauen (wieder) zu finden, um Veränderungen und somit Entwicklungen herbei führen zu können

Die Methode ist grundsätzlich wertschätzend, ressourcen- und lösungsorientiert. Das bedeutet, Verhalten wird nicht als Problem, sondern als Entwicklungsbotschaft gesehen. Durch Marte Meo wird erkennbar, wie Entwicklungsprozesse unterstützt werden können.

Marte Meo wird ausschließlich durch in dieser Methode ausgebildeten und lizensierten Fachkräften durchgeführt.

Lateinischen =  aus eigener Kraft

  • Sozialpädagogisches Clearing

Das ambulante sozialpädagogische Clearing ist ein intensives Angebot der Jugendhilfe, welches für Familien gedacht ist, in denen ein Hilfebedarf gesehen wird, jedoch noch weitgehende Unklarheit über die Art der notwendigen Hilfe besteht. Die Arbeit findet hauptsächlich im Haushalt der Familie statt und wird durch zwei Fachkräfte durchgeführt.

Die Arbeit im Haushalt bietet den Vorteil, die Familie in ihrem gewohnten Umfeld zu erleben, in welchem auch die Problemlage „beheimatet“ ist. Das ambulante Clearing ist eine handlungs- und lösungsorientierte, in den Alltag eingebundene Hilfe, zur Klärung der Ressourcen, Stärken und Kompetenzen der Familie. Mit Hilfe der Identifizierung von Risiko- und Belastungsfaktoren unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Ressourcen und Bedingungen werden Empfehlung möglicher Folgehilfen (ambulant, stationär, therapeutisch) sowie ggf. weiteren Unterstützungsbedarf herausgearbeitet und in Form eines ausführlichen Clearingberichtes schriftlich festgehalten. Dieser dient dann als Grundlage für eine bedarfsgerechte und zielorientierte Hilfeplanung.

Hierbei stehen der Erhalt des familiären Zusammenlebens und Vermeidung von stationärer Unterbringung im Vordergrund.
Das ambulante sozialpädagogische Clearing ist konzeptionell auf eine Dauer von insgesamt 3 Monaten angelegt.

  • Kriseninterventionsprogramme für Familien

FAM

FAM ist ein Kurzzeit Kriseninterventionsprogramm und kann, aufgrund einer klaren zeitlichen Befristung, eine hohe Veränderungskraft in der Familie freisetzen. FAM wurde entwickelt, um in Familien in denen eine unmittelbare Fremdplatzierung eines oder mehrerer Kinder droht, kurzfristig eine Unterstützung anzubieten, die der Familie dabei hilft, eine Fremdunterbringung möglichst zu vermeiden. Die Hilfe dauert genau sechs Wochen und beinhaltet eine Rufbereitschaft.

FAM ist auch geeignet, wenn es darum geht, eine Rückführung des Kindes aus einer vorherigen stationären Maßnahme zu begleiten

Baby-FAM

Baby-FAM kommt zum Einsatz, wenn die drohende Fremdunterbringung eines Säuglings / Kleinkindes über dem Familiensystem schwebt oder eine stationäre Mutter- oder Vater-Kind Maßnahme als Hilfsangebot für die Familie im Raum steht. Baby-FAM dauert drei Monate und findet ebenfalls unter den Rahmenbedingungen des FAMs im familiären Umfeld und Sozialraum der Familie statt.

Zur Abwendung dieser Krise wird zusätzlich zur FAM-Fachkraft eine Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in (Kinderkrankenschwester/-pfleger) für die Unterstützung der Familie eingesetzt.

FSP Familienstabilisierungsprogramm

FSP knüpft an den aus der Arbeit mit dem FAM gewonnenen Erkenntnissen und Zielen an und bietet Orientierung und Strukturierung zur Weiterverfolgung schon erzielter Veränderungen in der Familie.

FSP wird dann eingerichtet, wenn bereits erfolgreiche Arbeit im Rahmen des FAMs von der Familie geleistet wurde.

  • Familientherapie

Aufsuchende Systemische Familienberatung / -therapie

Aufsuchende Systemische Familienberatung/-therapie (ASFT) ist ein besonderes Leistungsangebot im Rahmen der Ambulanten Dienste der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH. Sie stellt ein neues, klar abgegrenztes Angebot in Ergänzung zum Kanon der Hilfen zur Erziehung dar. Es besteht ein besonderer Hilfebedarf für ressourcenschwache Familien, der mit sozialpädagogischen Interventionen nicht gedeckt werden kann, weil er im Kern ein psychotherapeutischer ist. Sofern eine Eigenmotivation vorhanden ist oder entwickelt werden kann, wirkt Aufsuchende Familientherapie unmittelbar effizient und Kosten dämpfend.

Ein familientherapeutischer Bedarf ist dort indiziert, wo Kinder in unterversorgten und unterversorgenden Familien aufwachsen. Es geht um gefährdete Kinder, bei denen die Hilfemaßnahmen an der Problemzentrierung auf die Eltern, aufgrund der unterschwelligen Blockade und systemischen „Verstrickung“ seitens der Eltern, zu scheitern drohen. Diese Eltern sehen für sich selber allerdings (noch) keinen persönlichen Therapiebedarf und wenden sich in der Regel nicht an eine Beratungsstelle oder niedergelassenen Psychotherapeuten. Um die „psychischen Sperren“ der Eltern zu lösen ist Aufsuchende Familientherapie/-beratung statt Pädagogik notwendig, eine spezifische reflexive Arbeit in und mit der Beziehung zwischen Klienten und Berater. Dabei geht es um Lockerung familiärer Verstrickungen ohne direkten Krankheitswert und das einfühlende und methodengestützte Angebot neuer, stärkender Sicht- und Erlebnisweisen. Solche Möglichkeiten systemischer, reflexiver Beziehungsarbeit in den psychosozialen Systemzusammenhängen einer Familie sind für das Kindeswohl existenziell erforderliche Hilfen und gehören deshalb in den Kontext der Jugendhilfe.

Zur Erarbeitung neuer und zur Stärkung vorhandener hilfreicher Lösungen werden systemtherapeutische Methoden/Techniken angewandt, die es den Klienten ermöglichen, neue Sichtweisen zu entwickeln, ihre Kommunikationsfähigkeit zu stärken und Konflikte zu bewältigen. Ziele sind die Erweiterung der elterlichen Erziehungskompetenz durch Lösung von Verstrickung und die Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder und Jugendlichen.

Die aufsuchende Systemische Familienberatung/-therapie ist ein spezifisches Jugendhilfeangebot zur sinnvollen, passgenauen Ergänzung anderer, aufsuchender oder (teil-)stationärer Jugendhilfeleistungen. Eine häufige und langfristige Präsenz in der Familie (wie z.B. bei einer SPFH) ist nicht vorgesehen. Daraus ergibt sich, dass die Aufsuchende Familientherapie sich in einem Ergänzungsverhältnis zu anderen Hilfen befindet.

  • G@Up Neuss

G@Up Neuss gestaltet individuelle Betreuungsangebote für Jugendliche und junge Volljährige, die besonders belastende Lebenssituationen zu bewältigen haben.
Diese können gekennzeichnet sein z.B. durch Vernachlässigungen, Gewalterfahrungen, Verletzungen ihrer körperlichen und/oder psychischen Integrität, sowie häufigen Beziehungsabbrüchen. Hierdurch wird vielfach die soziale Integration gefährdet; Jugendliche suchen ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße und drohen in sie gefährdende Milieus, die gekennzeichnet sind von Drogenkonsum, Prostitution oder Obdachlosigkeit, abzugleiten.

Vielfach sind diese jungen Menschen durch andere Angebote der Erziehungshilfe nicht (mehr) erreichbar.

G@Up Neuss bietet dem jungen Menschen, aus der aktuellen Lebenswelt heraus, einen niedrigschwelligen, begleitenden, akzeptierenden Kontakt an, einen „Anker“ und ein verlässliches Angebot, außerhalb ihres Familiensystems und sozialen Umfelds.

Neben rein lebenspraktischen und existenzsichernden Unterstützungen, arbeitet G@Up Neuss beispielsweise in folgenden Themenfelder:

  • Kontaktaufnahme vor dem Hintergrund einer wertschätzenden, interessierten Grundhaltung
  • Vertrauensbildung / Modell: Erleben eines erwachsenen Menschen als verlässlich und verbindlich
  • Krisenintervention und Begleitung in krisenhaften Prozessen (Obdachlosigkeit, Erfahrungen von Grenzverletzungen und Vernachlässigung)
  • Perspektiventwicklung / Begleitung einer schrittweisen (Re-)Integration in reguläre Hilfsangebote, unter Nutzung förderlicher familiären Ressourcen oder Kontakte
  • Förderung der Bereitschaft Verantwortung für sich, seine Gesundheit und sein Leben zu übernehmen
  • Parteiliche Begleitung und Vermittlung zwischen dem jungen Menschen und den an ihn gestellten gesellschaftlichen Ansprüchen, z.B. Begleitung in einem Strafverfahren
  • Ambulant Betreutes Wohnen

Das Hilfsangebot des Ambulant Betreuten Wohnens richtet sich an junge Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und die auf der Grundlage des SGB VIII außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden.

Das Ambulant Betreute Wohnen kann zum einen die Anschlussmaßnahme an das Intensiv Betreute Wohnen sein, andererseits aber auch eine individuelle Betreuungsform für junge Menschen als begleitete Maßnahme in die Selbständigkeit und in eine eigenständige verantwortungsbewusste Lebensführung. Die bisherigen Entwicklungen der jungen Menschen sind häufig durch beeinträchtigende Lebenssituationen, wie etwa häufige Beziehungsabbrüche, unterschiedliche Lebensorte oder psychische und physische Gewalt geprägt.

Immer wieder führen solche Belastungen dazu, dass die jungen Menschen den Zusammenbruch ihrer sozialen Situation und bisherigen Lebenskontextes erleben, es kommt zum Bruch mit den Familien und zum Abbruch sozialpädagogischer und psychiatrischer stationärer Betreuungsformen.

Die Betreuung erfolgt in einer vom jungen Menschen angemieteten Wohnung. Der Betreuungsumfang wird im Rahmen von Fachleistungsstunden in der Hilfeplanung festgelegt. Dabei wird die Betreuungsdichte bei einem zielorientierten Verlauf sukzessiv verringert, bis der junge Mensch ein eigenständiges Leben führen kann.

Es sind bei Betreuungsbeginn zunächst aber auch andere Betreuungsorte denkbar wie: die Herkunftsfamilie, ein Hotelzimmer oder die Straße. Der Erstauftrag des Jugendamtes im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH könnte zum Beispiel sein, eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt mit dem jungen Volljährigen zu suchen und auf seinen Namen anzumieten. Bei Jugendlichen würde der Wohnraum durch die Eltern oder einen Vormund angemietet werden.
Ziel der Betreuung ist es, die jungen Menschen so zu fördern, dass diese Perspektiven für das weitere Leben entwickeln und bei ihnen die Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Integration und für ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben geschaffen werden.

Der Lebensunterhalt und die Miete werden entweder vom Jugendamt übernommen oder durch Leistungen des Jobcenters, Kindergeld, Eigenverdienst, Berufsausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe und ähnliches gesichert.

Es handelt sich um ein Angebot nach § 27 in Verbindung mit § 34, § 35 oder § 41 SGB VIII.

  • Ambulante Gruppenangebote

Kinderfördergruppe (KFG)

Das Angebot der KFG richtet sich an Mädchen und Jungen ab 6 Jahren, die aufgrund sozial und / oder emotional auffälligem Verhalten einer gezielten und kontinuierlichen Förderung bedürfen.

Die KFG ist insbesondere für Kinder geeignet, deren Sorgeberechtigte zur Förderung ihrer Kinder nicht fähig oder nicht in der Lage sind, und dessen Auswirkungen die Kinder in deren Entwicklung durch Auffälligkeiten u.a. im Schul- und Sozialbereich bedrohen.

Die KFG fördert die Kinder über eine strukturierte und kontinuierliche Anleitung mit klaren Regeln und unterschiedlichsten Aufgabenstellungen schultäglich von Montag bis Freitag nach dem Schulbesuch. Die KFG unterstützt die Kinder bei der Bewältigung des Schul- und Lernalltags, hilft ihnen durch gezieltes Training und fordert und fördert die Kinder durch Schaffung eines sozialen Lernkontextes. Über die Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstwirksamkeit soll eine Verbesserung der sozialen Kompetenzen und ein Aufarbeiten schulischer Defizite unterstützt werden.

Die Maßnahme ist auf eine Förderdauer von mindestens einem Jahr angelegt und kann um das Modul „Elternarbeit“ erweitert werden.

MiA (Mütter in Aktion)

MiA ist ein Angebot für junge Mütter und ihre Kinder, die im Rahmen der Familienhilfe betreut werden und aus unterschiedlichsten Gründen keinen Zugang zu öffentlichen Angeboten finden.

MiA soll unabhängig von den vermittelten Inhalten (siehe Konzeption der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH) als Türöffner verstanden werden, der es den Müttern ermöglicht sich im nächsten Entwicklungsschritt ihrer Kinder auch auf öffentliche Angebote bspw. in den Familienzentren oder einzulassen. Damit stellt MiA ein anspruchsvolles aber präventives Angebot bis zum Kindergarteneintritt dar.

Väter sind auch herzlich Willkommen.

Regenbogengruppe

Das Brückenprojekt Eltern-Kind-Spielgruppe „Regenbogen“ ist ein offenes frühpädagogisches Angebot für geflüchtete Kinder (Altersgruppe: vor Schuleintritt) und deren Familien aus dem Einzugsgebiet Kaarst.

Durch traumatisierte Erlebnisse während der Flucht können sowohl die Kinder als auch die Eltern Bindungsbeeinträchtigungen erlebt haben. Neben der Beachtung der möglichen traumatisierenden Erfahrungen erfordert auch die Eingewöhnung in neue gesellschaftliche Systeme neue Übergangsangebote. Dies wird in der Eltern-Kind-Gruppe „Regenbogen“ aufgegriffen.

Die Kinder und die beteiligten Eltern werden von einer pädagogischen Fachkraft und einer erfahrenen Familienhelferin betreut.
Mindestens ein Elternteil ist während der gesamten Betreuungszeit anwesend.

Die Eingewöhnung der Kinder in die Gruppe lehnt sich an das „Berliner Eingewöhnungsmodell“ an und unterstützt die Entwicklung des Bindungsaufbaus und der Bindungsstabilisierung.

Die Basis des Angebotes beinhaltet Ressourcenorientierung, die Rechte der Kinder und die Währung der individuellen Interessen. Die Kinder gewöhnen sich an die Mitarbeiter und nutzen die anderen Kinder als Spielpartner im Freispiel. Dadurch bekommen die anwesenden Eltern die Möglichkeit sich über gemeinsame Erfahrungen auszutauschen, die Kinder erhalten elementarpädagogische Angebote und der Ablöseprozess wird behutsam initiiert

#stark
(Selbstwirksamkeit, Toleranz, Abenteuer, Resilienz, Kooperation)

#stark ist ein wöchentliches Gruppenangebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 8-12 Jahren aus belasteten Familiensystemen.

Das soziale Lernen von und untereinander ist zentrales Thema verbunden mit Inhalten, die Spaß machen und neue Interessen wecken, Ressourcen und Stärken zum Vorschein bringen und Kompetenzen fördern. In der Gruppe können sich die Kinder und Jugendlichen austauschen, unterstützen und verschiedene Perspektiven kennenlernen.

Die soziale Interaktion stellt eine Basis für eine gesunde Entwicklung dar, die sie benötigen um sich zu verselbständigen und eine Haltung (Selbstpositionierung) zu entwickeln. #stark versteht sich als präventives Angebot.

KOT pLuS

In der Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Kamp-Lintfort bieten wir als Träger eine Intensivbetreuung – Hausaufgabengruppe in den Räumlichkeiten der „kleinen offenen Tür“ (KOT) Gestfeld der kath. Kirchengemeinde St.Josef in Kamp-Lintfort an.

In der Hausaufgabengruppe KOT pLuS wird im Rahmen der Hilfen zur Erziehung geleistet und hat daher seinen Zugang ausschließlich durch das Jugendamt der Stadt Kamp-Lintfort und einem damit hinterlegtem Hilfeplanverfahren.

Der Name »KOT pLuS« ergibt sich aus den so benannten Räumlichkeiten der „Kleinen offenen Tür“ (KOT) in Kamp-Lintfort und benennt zudem die gewünschte Selbstwertsteigerung bei den Kindern der Gruppe durch positives Erleben in ihrem Lebensalltag, auch in der Schule: positiv, Leben und Schule (pLuS).

Bei dem Angebot werden bis zu acht Kinder im Alter von 6–12 Jahren, durch geschultes Fachpersonal, intensiv betreut. Neben der schulischen Förderung lernen die Kinder ein soziales Miteinander und lebenspraktische Fertigkeiten. Fester Bestandteil des Gruppenalltags sind – neben den gemeinsamen Mahlzeiten und der Hausaufgabenbetreuung – die individuellen Angebote und Gruppenangebote, die im täglichen und/oder wöchentlichen Wechsel in den Tagesablauf integriert sind.

Zudem gibt die KOT pLuS die Möglichkeit zur Entlastung der Herkunftsfamilie. Diese Möglichkeit ist gegeben, da ein weiteres angestrebtes Ziel ist, dass die Kinder nach dem Angebot der KOT pLuS das offene Angebote der KOT nutzen, welches um 15:00 Uhr beginnt und um 19:00 Uhr endet. Durch das Kooperationsdreieck der Stadt Kamp-Lintfort, der Kirchengemeinde St. Josef und des freien Trägers, in diesem Fall der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH, wird der nahtlose Übergang der beiden Angebote möglich gemacht.

OLGA
(Orientierung – Lernen – Gemeinschaft – Abenteuer)…

 …ist eine Soziale Gruppenarbeit für Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren. Grundsätzlich richtet sich das Angebot an Kinder, die Probleme bei der Entwicklung und Erkennung ihrer eigenen Ressourcen und des Selbstwertgefühls  aufweisen und die demzufolge Schwierigkeiten haben, eine positive Rolle in sozialen Gefügen einzunehmen.

In der Gruppe werden die Kinder innerhalb eines Jahres in den Bereichen Selbstbewusstsein, Umgang mit Gefühlen, Konfliktlösungsstrategien und sozialer Kompetenz gestärkt und gefördert. Dabei wird eine Mischform aus Handlungs- und erlebnispädagogischen Ansätzen angeboten. Hinzu kommt der Austausch mit den Eltern, um einen Transfer des in der Gruppe Erlernten in das Familiensystem zu ermöglichen.

Die Gruppe findet einmal wöchentlich in den Räumlichkeiten der Ambulanten Dienste Viersen statt.
Hinzu kommen Ausflüge mit erlebnispädagogischem Hintergrund zur Förderung und Stärkung der Gruppe.

  • Ambulantes Clearing für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Das Ambulante Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) richtet sich an ausländische Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland eingereist sind und die keine Sorge- bzw. Erziehungsberechtigte in Deutschland haben.

Das Clearing dient dazu, möglichst umfangreiche Informationen über den jungen Menschen zu ermitteln, über Herkunft, persönliche Lebensumstände, Fluchtgründe und Fluchtweg, sowie eine Einschätzung über die psychische Belastung des jungen Menschen zu erlangen, Hinweise auf eine mögliche Traumatisierung zu identifizieren und Ressourcen und notwendige Unterstützungsbedarfe zu erkennen.

Das Clearingverfahren dient u.a. dazu, Sicherheiten in Bezug auf den weiteren Jugendhilfebedarf des jungen Menschen zu erlangen und eine geeignete Hilfe bedarfsgerecht im Rahmen des Hilfeplanverfahrens einzuleiten.

Die Mitarbeiter*innen verfügen über spezielle Fachkompetenz und sind bezüglich der Clearingthemen, Traumapädagogik, interkulturelle Kompetenz und rechtliche Bestimmungen, geschult.

Während der Clearinggespräche wird eine möglichst vertrauensbildende Atmosphäre geschaffen, um den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich offen und ohne Angst vor Repressionen zu äußern und ihn zur Kooperation zu ermutigen. Es wird möglichst größte Transparenz in Bezug auf die Verfahrensweise und die unterschiedlichen Rollen, bspw. bei der Klärung der Bleibeperspektive hergestellt. Hierzu ist das Hinzuziehen eines Sprach- und Kulturmittlers zu den Clearinggesprächen unumgänglich.

  • Integrationshilfe / Schulbegleitung

Das Angebot der Integrationshilfe / Schulbegleitung richtet sich an Kinder mit besonderem Förderbedarf, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind.

Integrationshilfe als Schulbegleitung ist immer dann wichtig, wenn es darum geht, Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, Teilhabe und eine fundierte Schulausbildung zu ermöglichen. Mit Hilfe einer qualifizierten Schulbegleiter*in / Integrationshelfer*in wird der Besuch einer Regelschule ermöglicht.

Die Integrationshilfe / Schulbegleitung arbeitet im Hilfedreieck von Schule, Familie und Jugendamt. Im Mittelpunkt steht das Kind.

Je nach Art der Beeinträchtig können unterschiedlich qualifizierte Kräfte in der Integrationshilfe/Schulbegleitung eingesetzt werden. Vernetzung und Fallsteuerung wird durch eine pädagogische Fachkraft, die Dienst- und Fachaufsicht innehat, sichergestellt. Hierfür sind Zusatzstunden bereit zu stellen und zu finanzieren.

Die gesetzlichen Grundlagen sind §§ 53 und 54 SGB XII sowie der § 35a SGB VIII.

Angebote

Stationär

Angebote

Teilstationär

Angebote

Inobhutnahme

Angebote

Prävention

Angebote

Fachberatungsstelle (AKS)