Stationär

Die Entscheidung für eine bestimmte Wohnform hängt immer von der persönlichen Lebenssituation und Verfassung des jungen Menschen ab.
Unsere Wohnformen sind unterteilt nach den Maßgaben der Sozialgesetzbücher – SGB III, SGB VIII und SGB XII.

  • Kinderwohngruppen

Unsere Kinderwohngruppen bieten in gemütlich und lebhaft gestalteten Häusern Raum für 8 Kinder und Jugendliche.
Das Aufnahmealter liegt hier bei 2 bis zu 12 Jahren. Die Betreuung wird durch ein multiprofessionelles Fachkräfteteam rund um die Uhr sichergestellt. Die zentrale Lage ermöglicht es den Kindern, selbständig ihre Schulen und Sportangebote zu besuchen. Durch den Kontakt zu den Nachbarn und die unkomplizierte Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben erleben die Kinder soziale Normalität.

Unsere Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Stabilisierung des Kindes und Beziehungsaufbau
  • Erhalt und Ausbau des Kontaktes zum häuslichen Umfeld
  • Elternarbeit
  • intensives soziales Lernen
  • Freizeitgestaltung und Sportangebote
  • individuelle Begleitung und Förderung der Kinder
  • Beheimatung wenn nötig.

Die Grundlage der pädagogischen Arbeit stellt die Beziehungsarbeit dar, sowie eine an das Alter angepasste Mitbestimmung und Mitgestaltung der Kinder und Jugendlichen an der persönlichen Hilfeplanung.

Die Unterbringung erfolgt auf Basis des § 34 SGB VIII

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  • Altersgemischte Wohngruppen

Regelwohngruppen und IBW

In unseren Regelwohngruppen werden 10 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren von einem multiprofessionellen Fachkräfteteam im Schichtdienst rund um die Uhr begleitet.
Die anheimelnden, großen Wohnetagen befinden sich auf unserem Stammhausgelände in Kaarst-Büttgen. Wir nutzen das Angebot der umliegenden Grund- und Weiterführenden Schulen und auch die Förderschulen in Neuss sind unkompliziert und mit ÖPNV gut erreichbar. Im Freizeitbereich nutzen die Kinder und Jugendlichen das breit gefächerte Sportangebot der Kaarster Vereine und alle Kinder des Stammhauses lernen Schwimmen im Schwimmbad des Büttgener Schwimmvereins, das sich in unmittelbarer Nähe vom Stammhaus befindet.

Für die schrittweise Lösung aus der Gruppe und das Trainieren der Verselbständigung stehen den Jugendlichen im Stammhaus 3 Appartements im 2. Stock des Stammhauses zur Verfügung. Das ermöglicht den Jugendlichen, den vertrauten Kontakt zu den Gruppenpädagogen zu behalten und sich mit größeren Freiheiten in Schule, Ausbildung und Freizeit zu erproben.

Unsere Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Stabilisierung des Kindes
  • Erhalt und Ausbau des Kontaktes zum häuslichen Umfeld
  • Elternarbeit
  • intensives soziales Lernen
  • Freizeitgestaltung und Sportangebote
  • individuelle Förderung der Kinder
  • Beheimatung wenn nötig

Das Stammhaus verfügt über ein eigenes Kinder- und Jugendparlament. Partizipation und Beschwerdemanagement sind uns ein großes Anliegen.

Die Unterbringung erfolgt auf Basis des § 34 SGB VIII

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  • Jugendwohngruppen

Jugendwohngruppen / Internationale Wohngruppen

Unsere Jugendwohngruppen und unsere Internationalen Wohngruppen bieten Platz für Jungen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die einen Regelhilfebedarf aufweisen.

Die Wohngruppen sind integriert in den jeweiligen Sozialraum vor Ort. Die Betreuung der Jugendlichen erfolgt durch ein multiprofessionelles Fachkräfteteam und erfolgt im Schichtdienst und rund um die Uhr. Durch die zentrale Lage im Sozialraum können die Jugendlichen selbstständig ihre alltäglichen Wege gestalten und zur Schule, der Arbeitsstelle oder den Freizeitangeboten gelangen. Durch die Integration in den Sozialraum erleben die Jugendlichen soziale Normalität

Die Arbeitsschwerpunkte der Gruppen liegen in den Bereichen Rückführung in das häusliche System oder die Verselbstständigung. Die Grundlagen für eine gelingende Hilfe hierfür bilden die Beziehungsarbeit und die partizipative Einbindung der Jugendlichen in alle Prozesse.

Die Unterbringung erfolgt auf Basis des § 34 SGB VIII.

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  • Mädchenwohngruppen

In der Mädchenwohngruppe leben bis zu 10 Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren mit besonderem Schutz- und / oder Entwicklungsbedarf.
Die Wohngruppe ist fester Bestandteil des Sozialraums und verfügt über eine verkehrstechnisch sehr gute Anbindung.

Parteiliche Mädchenarbeit und die Fokussierung mädchenspezifischer Entwicklungsthemen sind die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Neben dem Angebot emotional versichernder verlässlicher Beziehung, fördern wir die Mädchen in ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung, trainieren mit ihnen die für eine Verselbständigung erforderlichen Fähig- und Fertigkeiten, unterstützen sie bei der Aufarbeitung ihrer Entwicklungsdefizite und begleiten sie in ihrer Identitätsfindung.

Die Unterbringung erfolgt auf Basis des § 34 SGB VIII.

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  • Traumapädagogische Intensivwohngruppe

Eckhaus

Das Eckhaus beheimatet eine koedukative Wohngruppe für Kinder im Aufnahmealter von 6 bis 10 Jahren, die aufgrund traumatischer, existenzbedrohender Gewalterfahrung, Verwahrlosung oder Vernachlässigung komplexe Verhaltensweisen zeigen, die eine Integration in ihr soziales Umfeld erschweren.

In der Wohngruppe wird den Mädchen und Jungen ein sicherer Ort geboten, an dem sie ganzheitlich nachreifen können, sich selbst und ihre Handlungsstrategien verstehen lernen und nach und nach alternative Handlungsmodelle entwickeln können.

Eine wertschätzende und verstehende Haltung der PädagogInnen bildet das Fundament unseres pädagogischen Handelns. Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit steht die Beziehungsgestaltung, in der bisherige Bindungserfahrungen der Kinder berücksichtigt wird. Der Alltag in der Wohngruppe ist durch eine enge, hoch ritualisierte Struktur geprägt, die größtmögliche Transparenz und dem Kind ein hohes Maß an Sicherheit bietet.

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  • Intensiv Betreutes Wohnen (IBW)

Das Intensiv-Betreute-Wohnen (IBW) ist ein Angebot zur Verselbständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im geschützten Rahmen.
In Trainingsappartements werden entwicklungsförderliche und personenspezifische Themen nach dem vom Träger entwickelten IBW-Masterplan zur Verselbständigung junger Menschen bearbeitet.

Durch intensive und individuelle Betreuung sollen die jungen Menschen Orientierung im Lebensalltag finden und eine (berufliche) Perspektive für sich erlangen. Ziel ist ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben in einer eigenen Wohnung.

Das Intensiv-Betreute-Wohnen ist ein stationäres Angebot gem. §34 SGB VIII.

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  • Wohngemeinschaft STAPF

STAPF: Sicherheit, Toleranz, Aufenthalt, Perspektive für junge Flüchtlinge

Die Verselbständigungswohngemeinschaften STAPF bieten männlichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) ab 16 Jahren, den geeigneten, sicheren Rahmen für eine Stabilisierung und einen erfolgreichen Integrationsprozess.

Neben der intensiven Betreuung durch pädagogische Fachkräfte mit tragfähigen, verlässlichen Helferbeziehungen soll das Erleben des unmittelbaren Kontakts zu Gleichaltrigen in einer Mini-WG mit maximal vier Bewohnern stabilisierend wirken. Die Betreuung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen größtmöglicher Autonomie einerseits und enger, verbindlicher Beziehungsangebote mit individueller Förderung des Einzelnen andererseits.

Die jungen Menschen leben in einer voll eingerichteten Trainingswohnung. Die gemeinsame Gestaltung des Alltags in der Kleingruppe soll die Aufmerksamkeit auf die Gegenwart, auf Integration in neue Beziehungen in einer neuen Kultur und die Erweiterung sozialer Kompetenzen lenken. Sie orientiert sich ansonsten an den klassischen Aspekten der Verselbständigung. Hinzu kommt die schulische sowie behördliche Unterstützung.

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  • Intensiv Betreutes Wohnen (IBW) / Mutter-Vater-Kind

Das Intensiv Betreute Wohnen für Mutter/Vater und Kind ist eine an der Alltagsrealität von Müttern und Vätern orientierte Form der differenzierten Hilfe zur Erziehung.
Es ist ein stationäres Jugendhilfeangebot gemäß § 34 SGB VIII (IBW für Mutter/Vater und Kind) i. V. m. § 19 SGBVIII.
Das Angebot richtet sich an jugendliche sowie junge erwachsene Schwangere oder Mütter/Väter, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Es ist speziell für die Frauen gedacht

  • deren Perspektive eine eigenständige Lebensführung ist
  • die nicht gruppenfähig sind
  • die in einer Gruppe nicht (mehr) die notwendigen Förderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden
  • die die Gelegenheit erhalten sollen, mit professioneller Hilfe ein gemeinsames Leben mit Kind sicherzustellen
  • als rückführungsstabilisierende Maßnahme nach vergangener Unterbringung des Kindes

Aufnahmevoraussetzung ist die Bereitschaft der Jugendlichen bzw. Erwachsenen, aktiv an ihrer Verselbstständigung zu arbeiten. Das Intensiv Betreute Wohnen für Mutter/Vater und Kind ist auch für Frauen/Männer geeignet, die aufgrund besonderer Lebensumstände nach einem Nachreifungsprozess in einem begleiteten Rahmen ihrer Mutter-/Vaterrolle gerecht werden wollen und dem Kindeswohl entsprechend neue Kompetenzen entwickeln können. Die Betreuungsdichte ermöglicht die Aufnahme von Frauen/Männern, deren ganzheitliche Problematik nicht oder nur unzureichend bekannt ist oder deren Problematik eine hohe Betreuungsdichte zwingend notwendig macht. Den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen entsprechend, sind in den verschiedenen Regionen differenziert konzeptionell abgesicherte Angebote entstanden.

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  • Mutter-Vater-Kind-Zentrum Geilenkirchen

Das Mutter-Vater-Kind-Zentrum bietet die Unterbring nach § 19 SGB VIII in einer Gruppe (ausschl. Frauen/Mädchen) sowie ein Intensiv Betreuten Wohnen in hauseigenen Trainingsappartements für alle Geschlechter gemäß § 34, in Verbindung mit § 41 SGB VIII.

Schwerpunkt der Arbeit ist die Unterstützung im Aufbau einer tragfähigen Eltern-Kind-Bindung und Vermittlung von ersten Handlungsfähigkeiten in der Versorgung und des Handlings eines Säuglings.

Im Intensiv Betreuten Wohnen liegt neben dem Fokus einer tragfähigen Bindung auch ein Schwerpunkt der Arbeit in der Verselbständigung junger Eltern.

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  • Familiäre Betreuungsformen / Erziehungsstellen

Fachberatung Familiäre Betreuungsformen – Erziehungsstellen und Bereitschaftsbetreuung

Erziehungsstellen (ES) sind eine Form der Familienpflege. Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigt sind, müssen in der Regel langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben und brauchen die Betreuung innerhalb eines tragfähigen, familiären Bezugsrahmens.

Familiäre Bezugspersonen im Bereich der Erziehungsstellen sind entweder bereits im pädagogischen Bereich qualifiziert oder können diese durch die Qualifizierungsmaßnahme des LVR erwerben. Die Unterbringung erfolgt über die Fachberatung des Trägers in Absprache und im Auftrag des jeweiligen Jugendamtes.

Das Angebot der familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB), ist eine Maßnahme für Säuglinge und Kleinkinder, die aufgrund ihrer Krisensituation in ihrer Familie spontan vom Jugendamt untergebracht werden müssen. Sie dient dem Schutz der Kinder in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen. Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt.

Die Bereitschaftsfamilien benötigen keine pädagogische Berufsausbildung als Voraussetzung. Sie müssen aber Erfahrung in der Betreuung und Versorgung von Kindern haben.

Die Fachberatung erfolgt bei beiden Angeboten individuell, kontinuierlich und engmaschig und sorgt für verbindliche Unterstützung und Beratung bei pädagogischen oder sonstigen Fragen / Problemen vor Ort in den Familien und im Kontakt mit Behörden und den Herkunftsfamilien. Wir sorgen weiterhin für Vernetzung, Qualifizierung und kurz-, mittel- und langfristige Prozessbegleitung und für Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele gemäß Hilfeplanung.

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In unserem EvJFH Portal finden Sie alle Angebote nach Regionen.

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Fachberatungsstelle (AKS)