Partizipation Eltern

In Anlehnung an das Leitbildes der Ev. Jugend- und Familienhilfe, welches u.a. Demokratieverständnis und respektvollen Umgang miteinander umfasst, bestreben wir die bestmögliche Teilhabe von Eltern am Hilfeprozess. Verbindlich ist dabei für uns die Orientierung an der Sorgerechtslage und die Gewährleistung des Kindeswohls.

(Teil-) Stationäre Angebote und Inobhutnahme

In Abhängigkeit von der Ausübung des Sorgerechts oder einzelner Sorgerechtsteile werden Eltern in den Alltagsfragen und -entscheidungen ihre Kinder betreffend einbezogen. Sie nehmen in diesem Rahmen Kontakte zu ihren Kindern wahr, werden soweit als rechtlich und abteilungsspezifisch möglich in die Abläufe der Gruppe einbezogen. In diesem Zusammenhang werden sie an der Hilfeplanung beteiligt und können in der Hilfeplanung vereinbarte Teile von Verantwortung übernehmen.

Ambulante Dienste

Im Rahmen der Arbeit in den Ambulanten Diensten ist eine Teilhabe der Eltern unerlässlich, ohne die aktive Mitarbeit der Eltern kann eine ambulante Hilfe nicht gelingen. Die Eltern werden in jeden Schritt der Hilfe eingebunden, sind maßgeblich an der Erstellung der Hilfeziele beteiligt und haben bei Fällen im Leistungsbereich jederzeit das Recht die Hilfe zu beenden.

Auch den Eltern steht die Möglichkeit der Beschwerde über
bub@jugend-und-familienhilfe.de offen.