Inobhutnahme
Das Angebot des Fachbereichs Inobhutnahme richtet sich an Kinder und Jugendliche, die sich in einer akuten Krisensituation, bzw. einem Entscheidungsfindungsprozess befinden oder die auf die Umsetzung einer Entscheidung warten.
In dem Inobhutnahmeangebot werden Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren aufgenommen und in den unterschiedlichen Schutzstellengruppen, in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht und jeweiliger Kooperationsvereinbarung, an den unterschiedlichen Standorten kurzfristig betreut.
Während in den Schutzgruppen die Jugendlichen ab 12 bzw. 13 Jahren nach Geschlechtern getrennt untergebracht sind, liegt bei den Gruppen für die Kinder eine Unterteilung von 0 bis 6 Jahren sowie von 6 bis 12 Jahren vor.
Des Weiteren besteht das Angebot einer Unterbringung in der Clearinggruppe, in welcher für einen Zeitraum von drei Monaten eine diagnostische Begutachtung erfolgt oder die Möglichkeit zur Überbrückung einer Übergangszeit besteht.
Wesentliche Bestandteile der Inobhutnahme sind:
- Schutzgewährung
- Abdeckung der Grundbedürfnisse
- Stabilisierung des jungen Menschen in der Krise
- Klärung der Problem- und Bedürfnislage
- Individuelle Perspektiventwicklung
Kontakt
- Kleinkinderschutzgruppe (0–6 Jahre)
Bereichsleitung - Kinderschutzgruppe (6–12 Jahre)
Bereichsleitung - Schutzgruppe KiMa (6–17 Jahre)
Bereichsleitung - Mädchenschutzgruppe (12–17 Jahre)
Bereichsleitung - Jungenschutzgruppe 1 (12–17 Jahre)
Bereichsleitung - Jungenschutzgruppe 2 (12–17 Jahre)
Bereichsleitung - Clearing- & Übergangsgruppe (6–17 Jahre)
Bereichsleitung
Der Fachbereich Inobhutnahme bietet neben dem Angebot der Pädagogischen Ambulanz, weitere regionale Angebote für verschiedene Kooperationsgemeinschaften oder einzelne Jugendämter und gewährleistet die Aufnahme rund um die Uhr von Kindern und Jugendlichen innerhalb der genehmigten Platzzahl.
Zu den weiteren Angeboten zählen die Schutzstellengruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), eine Mädchenschutzgruppe ab 12 Jahren und eine Kinderschutzgruppe für Kinder ab 4 Jahren.
Die jeweiligen Angebote sind unterteilt in die Schutzstellengruppen und die Krisenintervention.
Wesentliche Bestandteile der Inobhutnahme sind:
- Schutzgewährung
- Abdeckung der Grundbedürfnisse
- Stabilisierung des jungen Menschen in der Krise
- Klärung der Problem- und Bedürfnislage
- Individuelle Perspektiventwicklung
Kontakt
- Ponto 1
Bereichsleitung - Ponto 2
Bereichsleitung - Inobhutnahme / Kreis Wesel
Bereichsleitung - Schutzgruppe einHaus
Bereichsleitung