Integrationshilfe
Das Angebot der Integrationshilfe / Schulbegleitung richtet sich an Kinder mit besonderem Förderbedarf, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind.
Integrationshilfe als Schulbegleitung ist immer dann wichtig, wenn es darum geht, Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, Teilhabe und eine fundierte Schulausbildung zu ermöglichen. Mit Hilfe einer qualifizierten Schulbegleiter*in / Integrationshelfer*in wird der Besuch einer Regelschule ermöglicht.
Die Integrationshilfe / Schulbegleitung arbeitet im Hilfedreieck von Schule, Familie und Jugendamt. Im Mittelpunkt steht das Kind.
Je nach Art der Beeinträchtig können unterschiedlich qualifizierte Kräfte in der Integrationshilfe/Schulbegleitung eingesetzt werden. Vernetzung und Fallsteuerung wird durch eine pädagogische Fachkraft, die Dienst- und Fachaufsicht innehat, sichergestellt. Hierfür sind Zusatzstunden bereit zu stellen und zu finanzieren.
Die gesetzlichen Grundlagen sind §§ 53 und 54 SGB XII sowie der § 35a SGB VIII.
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